Vorwort des Trägers
Selbstbestimmt leben heißt: zu wissen, was man will und was man nicht will, damit man nicht leben muss, wie andere es wollen.
Wohnen heißt: Zuhause sein.
Mit dieser Leitidee hat die WF 2005 damit begonnen, für erwachsene Menschen mit Hilfebedarf ein eigenes Zuhause zu schaffen.
Im Zuge der Normalisierungsdiskussion und auf der Basis weitgehender Selbstbestimmung für die Bewohner wurden verschiedene Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Hilfebedarf aufgebaut.
Zunächst gingen wir davon aus, dass für alle Bewohner unserer Wohneinrichtungen eine fortdauernde und umfassende Betreuung erforderlich sein würde. Das Hören auf die Bedürfnisse der Menschen und das Beobachten ihrer Potentiale hat aber inzwischen dazu geführt, dass differenzierte Betreuungsformen entstanden sind. Bewusst haben wir uns sowohl für Angebote von 24-Stunden- und stundenweiser Betreuung entschieden, um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden zu können.
Das Leben in betreuten Wohngruppen wirkt sich meist sehr positiv auf Menschen aus, die lange allein gelebt und im Laufe der Zeit viele ihrer Fähigkeiten (z. B. kochen, putzen, mit anderen sprechen, zuhören) verloren haben. Durch die intensive Betreuung und das Miteinander in der Gruppe leben sie auf, werden aktiver und selbstständiger. Sie ernähren sich besser und bewegen sich mehr. Depressive oder demenzkranke Bewohner sind ruhiger und stabiler und brauchen oft weniger Medikamente. Hinzu kommt: Die Betreuer haben in der Regel mehr Zeit für die persönlichen Belange jedes Bewohners als in herkömmlichen Pflegeheimen. Der Kontakt ist deutlich intensiver. Für Angehörige, die mit der häuslichen Pflege an ihre Grenzen gestoßen sind, bedeuten solche Wohngemeinschaften eine große Erleichterung. Sie wissen ihre Angehörigen gut aufgehoben und können sich - ohne Überforderung - in der Wohngruppe engagieren.
Kosten: Das Leben in einer Wohngemeinschaft kostet etwa so viel wie das Leben im Pflegeheim. Es fallen Kosten an für Miete, Haushaltsgeld, die Betreuung durch Präsenzkräfte und die individuelle Pflege.
Pflegekasse: Betreute Wohngemeinschaften gelten sozialrechtlich als eigener Haushalt der Bewohner. Für die hier stattfindende Pflege gelten die Bestimmungen der Pflegeversicherung für ambulante Betreuung. Die Pflegekasse zahlt für die Pflege die üblichen Sätze.
Das Grundprinzip dieser Wohnform ist:
• Selbstständigkeit und Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten.
Eine Wohngemeinschaft ist keine Organisationsform einer pflegerischen Leistungserbringung, sondern eine Wohn- und Lebensform ihrer Bewohner. Diese Wohnform zielt darauf, ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit auch bei schwerer Hilfe und Pflegebedürftigkeit sicherzustellen. Die Bewohner sollen den Alltag in der Wohngemeinschaft bestimmen und auch den organisatorischen Ablauf von Hilfeleistungen. Ihre Mitwirkung bei der Alltagsgestaltung und Einflussnahme im Rahmen der Pflege und Betreuung soll nicht aufgegeben werden müssen. Dazu gehört auch die Mitarbeit der Bewohner bei allen anfallenden Verrichtungen – etwa Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Blumenpflege, Haustierversorgung, sofern sie dazu in der Lage sind. Entscheidend ist die Nutzung der noch immer vorhandenen Kompetenzen der Bewohner. Dabei geht es nicht um das Ergebnis, sondern um den Weg. Wenn die Bewohner aufgrund ihrer Erkrankungen diese Rechte nicht mehr wahrnehmen können, soll durch die Einbindung von Angehörigen/ gesetzlichen Vertretern bei der Planung, Organisation und Tagesgestaltung ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit erhalten bleiben. Die Mitwirkung der Angehörigen ist als eine Art „stellvertretende Selbstvertretung“ zu verstehen, wobei immer die Bedürfnisse und Interessen des zu Vertretenden zu berücksichtigen und auf sein Wohl auszurichten sind.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine Kleinstheime. Der Bewohner einer betreuten Wohngemeinschaft hat nicht den Status eines Heimbewohners, sondern den Status eines Mieters, der sich nach seiner Wahl Betreuungs- und Serviceleistungen hinzukauft. Zentrales und konstitutives Merkmal dieser Variante des Wohnpflegegruppen-Konzeptes ist das Wahlrecht.
Wie bei ambulanter Pflege in der normalen Wohnung bestimmen die Wohngemeinschaftsbewohner bzw. ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer, wer Pflege und Betreuung bereitstellt, wie diese strukturiert sein soll, mit wem die Wohnung geteilt wird, wie die Wohnung ausgestattet wird, was gegessen und getrunken wird. Das bedeutet aber auch, dass die Bewohner bestimmen können, welcher Pflegedienst die Betreuungsleistungen erbringt. Wenn sie mit dessen Leistungen nicht mehr einverstanden sind, können sie diesen auch jederzeit kündigen. Dienstleister in ambulant betreuten Wohngruppen müssen dieses Wahlrecht sowohl vertraglich als auch inhaltlich gewährleisten. Sie müssen die Bewohner oder deren Angehörige/gesetzliche Betreuer einbinden in die Planung und Tagesgestaltung. Die Bewohner (oder deren persönliche Vertreter) sind „Herr im Hause“, das Unterstützungspersonal ist der Gast.
Ziel dieser Konzeption ist es, unsere Arbeit transparent zu machen und Orientierung zu geben. Das Miteinander und Füreinander soll verdeutlicht werden. Die Konzeption ist das Ergebnis der Arbeit des Trägers, der Mitarbeiter und der Bewohner, gemeinsame Absprachen zu formulieren und sie zur verläßlichen Grundlage der täglichen Arbeit und des Zusammenlebens zu machen. Wege zur Inanspruchnahme sollen aufgezeigt werden.
Diese Konzeption macht auch das Bestreben des Trägers deutlich, durch qualifizierte Arbeit dem Gleichstellungsgebot unserer Verfassung Nachdruck zu verleihen.
Dementsprechend sollen für Menschen mit und ohne Hilfebedarf Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass sie als gleichberechtigte Partner in den verschiedenen Formen zwischenmenschlicher Beziehungen selbständig leben können. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft muss sichergestellt sein.
Wir hoffen, dass Sie durch das Lesen dieser Konzeption angeregt werden, mit uns ins Gespräch zu kommen und damit unsere Arbeit zu bereichern.
Gütersloh, Juli 2011
Wegen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text lediglich die männliche Form gewählt. Die Aussagen gelten gleichermaßen auch für weibliche Personen.
1. Leitgedanke
Die nachfolgende Konzeption soll den Prozess sichtbar machen, der sich insgesamt in der Wohnbetreuung abzeichnet. Im Sinne des Leitbildes vollzieht sich in unserer Einrichtung eine Entwicklung von der Betreuung zur Begleitung, das heißt, hin zu mehr individueller Begleitung. Daraus ergeben sich Änderungen in vielen Bereichen des Zusammenlebens, der Tagesstrukturen, der Arbeitsorganisation und Ziele. Dieser Prozess der Veränderung betrifft den Lebensalltag der Bewohner und stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter. Es besteht für Bewohner und Mitarbeiter gleichermaßen die Chance, die zukünftigen Entwicklungen mitzugestalten und eigene Vorstellungen einzubringen. Insgesamt gilt es, die Balance zwischen Veränderungen und Bekanntem zu halten.
In der folgenden Beschreibung der Einrichtung und der konzeptionellen Arbeit wird somit einerseits der aktuelle Stand der Einrichtung beschrieben, gleichzeitig aber auch der derzeit von Bewohnern und Mitarbeitern diskutierte Weg der Veränderung vorgestellt und erläutert.
2. Rahmenbedingungen
2.1 Rechtliche Grundlagen
Die Betreuung in der Einrichtung gilt als eine ambulante Maßnahme und erfolgt auf der Basis der Sozialgesetzbücher IX und XII.
Ziel ist es, eine Benachteiligung von Menschen mit Hilfebedarf auszuschließen. Schon im Grundgesetz der Bundesrepublik wird ein Benachteiligungsverbot und ein Recht auf Gleichbehandlung aller Mitbürger festgeschrieben (Artikel 1 Abs. 3 GG).
2.2 Betreuter Personenkreis
In der Wohngemeinschaft Neuenkirchener Straße 18 und 20 leben Männer und Frauen mit vorwiegend körperlichem Hilfebedarf und eventuell beginnender demenzieller Entwicklung. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die zukünftigen Bewohner sich tagsüber selbstständig oder unter Anleitung beschäftigen können oder an einem anderen tagesstrukturierenden Angebot teilnehmen und die Nacht ohne regelmäßigen Hilfebedarf verbringen können.
Die Bewohner gehören unterschiedlichen Altersgruppen an. Für jeden Bewohner, gleich welchen Alters, besteht die Chance vom Mitbewohner zu profitieren. Lebenserfahrung und Lebendigkeit stehen im Austausch.
2.3 Das Haus
2.3.1 Die Lage des Hause
Die Wohnanlage liegt in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums. Es besteht eine gute Verkehrsanbindung zur Innenstadt (5 Min. zur Bushaltestelle), sodass von hier aus alle öffentlichen Einrichtungen (Behörden, Banken, Ärzte etc.) sowie kulturelle Angebote (Kino, Cafes, Theater etc.) problemlos erreicht werden können. Zu Fuß benötigt man nur 15 Minuten. Zum Hauptbahnhof sind es fußläufig ca. 20 Minuten. Von dort sind mit Bahn- und Busverbindungen umliegende Städte und Orte wie z.B. Bielefeld gut zu erreichen. Außerdem befinden sich in unmittelbarer Nähe der Einrichtung zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen und persönlichen Bedarfs. Die zentrale Lage ermöglicht es vielen Bewohnern, eigenständig Kontakte zu pflegen und Termine wahrzunehmen sowie Einrichtungen des öffentlichen Lebens zu besuchen. Im Stadtgebiet befindet sich eine weitere Wohneinrichtungen der WF. Die zentrale Lage macht es unter anderem möglich, dass Freundschaften zu Bewohnern anderer Einrichtungen selbständig gepflegt werden können.
2.3.2 Die räumlichen Gegebenheiten
Die Häuser sind so gestaltet, dass die Bewohner
• so weit wie möglich ihr gewohntes Leben weiterführen, also ganz normal
wohnen,
• ihre sozialen Kontakte erhalten bzw. verbessern,
• in einer aktiven und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt werden,
• ihr körperliches und psychisches Wohlbefinden erhalten bzw. verbessern,
• eine angemessene Balance zwischen Privatsphäre und Gemeinschaft finden,
• bis zum Tod in der Wohnung verbleiben können (Narten/Fuhrig, 2000, Wohnungen für betreute Wohngruppen alter Menschen – Nutzungsanalyse und Planungshinweise. Dokumentation Nr. 3 des Bundesmodellprogramms „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“, Berlin).
Mit Recht betont der „Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter“, dass die Wohngemeinschaft in erster Linie ein Ort des Wohnens ist und Lage, Grundriss und Ausstattung der Wohnung sich daran zu orientieren haben. Die Altenpflege, die in diesen Wohngemeinschaften praktiziert wird, muss sich immer dem Wohnprinzip unterordnen (Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.V., 2003,Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften mit demenziell erkrankten Menschen – eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, Berlin).
Das Haus in der Neuenkirchener Straße 18 wird seit 2008 von der „WF Haus für Gesundheit und Pflege GmbH“ genutzt. Zum Haus Nr. 18 wurde 2011 das Haus Nummer 20 angemietet. Verbunden sind die beiden Häuser durch den gemeinsamen Hof, in dem sich zwei Garagen befinden, in denen z. B. Fahrräder, Rollstühle oder Elektrorollies abgestellt werden können.
Neben den Peivaträumen verfügt jedes Haus über eine Küche und einen Essraum, die von den Bewohnern des jeweiligen Hauses gemeinsam genutzt werden können.
Im Garten, der sich an beide Häuser anschließt, finden sich eine Terrasse sowie ein Grillplatz, die im Sommer gerne genutzt wird.
2.4 Einzug
Möchte ein Interessent einziehen, meldet er sich zunächst formlos an. Daraufhin findet ein ausführliches Informationsgespräch vor Ort statt, bei dem alle Beteiligten anwesend sind: der Interessent, die Angehörigen bzw. der gesetzliche Betreuer, der Geschäftsführer und die Mitarbeiter des Hauses. In diesem Gespräch wird das Haus vorgestellt und es sollen Wünsche, Bedürfnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Hilfebedarf besprochen werden.
Die Möglichkeit des Probewohnens besteht nur, wenn ein Zimmer nicht bewohnt ist. Sollte das Probewohnen nicht möglich sein, kann durch Besuche und Teilnahme an Gruppenaktivitäten der Alltag der Bewohner kennen gelernt werden. Dies ist gleichzeitig für alle Beteiligten eine gute Gelegenheit festzustellen, ob sie sich das gemeinsame Wohnen vorstellen können.
Vor Einzug wird der Mietvertrag zwischen dem zukünftigen Bewohner/ggf. dem gesetzlichen Betreuer und dem Vermieter geschlossen. Ebenso auf Wunsch und bei Bedarf der Pflegevertrag und der Betreuungsvertrag mit dem jeweils gewählten Anbieter, in denen Inhalt und Umfang der Pflege und Betreuung sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt sind.
2.5 Mitarbeiter
Menschen, die nicht permanent Hilfe benötigen und noch weitgehend orientiert sind, bedürfen keiner Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Für sie ist eine stundenweise Betreuung täglich oder an mehreren Tagen in der Woche bereitzustellen. Tagsüber und vor allem für die Nachtstunden ist eine Notrufbereitschaft zu sichern, wobei die Betreuungskräfte ein Konzept entwickeln müssen, wer im Notfall den Notruf auslösen soll, wenn die betroffenen Bewohner das nicht selbst können. Für die Personalbesetzung in solchen Wohngruppen kann keine Festlegung erfolgen, sie muss dem jeweiligen Bedarf flexibel angepasst werden. Es ist gesichert, dass im Notfall immer ein Ansprechpartner erreichbar ist (Bereitschaftsdienst der WF Kranken- & Seniorenpflege Ambulanz GmbH) und bei sich veränderndem Gesundheitszustand der Bewohner häufigere Einsätze der Betreuungskräfte erfolgen.
Unser Team setzt sich sowohl aus Mitarbeitern, die seit Eröffnung die Bewohner begleiten als auch aus Mitarbeitern, die neu hinzugekommen sind, zusammen. So hat sich um einen festen Mitarbeiterstamm ein Team gebildet, in dem Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang miteinander die wesentlichen Grundlagen der Zusammenarbeit sind. Konsequentes Handeln und Kritikfähigkeit gehören zu unserem Arbeitsalltag. Wesentlich hierfür ist die regelmäßige Reflexion unserer Arbeit im Team. Dieser Austausch hilft uns, eine große Kontinuität in der Betreuung der Bewohner zu erzielen sowie Ideen zu sammeln, um neue Wege zu gehen. Nicht die Mitarbeiter der ambulanten Dienste, sondern die Wohngemeinschaftsmitglieder und deren Angehörige bzw. Vertreter sind „Herr im Hause“. Sie bestimmen den Alltag und die Abnahme von Leistungsangeboten. Für die Alltagsgestaltung sind die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner handlungsleitend.
Das Mitarbeiterteam der Wohneinrichtung unterteilt sich in zwei Klein-Teams, die durch weitere Kräfte mit unterschiedlichen Ausbildungen unterstützt werden, wie zum Beispiel: Krankenpfleger oder Altenpfleger, Absolventen des Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres und Praktikanten.
Übergreifend sind tätig:
• Nachtbereitschaften
• Hauswirtschaftskräfte
• Hausmeister
• Ehrenamtliche Helfer
Außerdem arbeiten wir eng mit Ausbildungseinrichtungen zusammen.
Innerhalb des Teams gibt es eine detaillierte Aufgabenverteilung, die in den unterschiedlichen Stellenbeschreibungen dargestellt ist. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter in der Lage, sich gegenseitig zu vertreten und zu unterstützen, um einen reibungslosen Tagesablauf zu gewährleisten. Für grundlegende Fragen (Arztbesuche, Kontakt zu Behörden, Arbeit mit Angehörigen) ist ein konkreter Ansprechpartner für den jeweiligen Bewohner benannt (Bezugspflege). Die regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen sind das wichtigste Forum des Informationsaustausches. Sie dienen der Diskussion konzeptioneller Fragen und bieten Raum für Fallbesprechungen und Absprachen. Bei Bedarf werden externe Fachberater hinzugezogen. Firmeninterne Fortbildungen werden regelmäßig besucht. Darüber hinaus nutzen die Mitarbeiter auch die Möglichkeit der Teilnahme an externen Fortbildungen und Seminartagen. Damit sichern wir die Erhaltung der fachlichen Qualifikation auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion.
3. Gestaltung der Betreuung
3.1 Grundsätze und Ziele
Ein großer Anteil der Bewohner lebt seit Eröffnung in der Wohneinrichtung. Daraus ist eine besondere Struktur gewachsen, in der jeder Bewohner eine bestimmte „Rolle“ übernimmt. Dies bedeutet zum einen für jeden Einzelnen Sicherheit, eine Basis auf der jeder sich weiterentwickeln kann. Die Gestaltung des miteinander Wohnens bedeutet aber auch eine besondere Herausforderung.
Daraus ergibt sich ein positives Spannungsfeld, welches ein besonderes Merkmal unserer Einrichtung ist und sich in unserer Arbeit niederschlägt. Im Zentrum steht hierbei die Aufgabe, den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen gerecht zu werden, aber auch die gemeinsame Identität als „Mitglied einer Gruppe “ zu bewahren. Wesentlich sind für uns nachfolgende Grundsätze:
Sensibilität – Selbstfindung – Abgrenzung - Perspektive
Insgesamt ist es im täglichen Miteinander für Mitarbeiter und Bewohner gleichermaßen wichtig, sich mit Achtung zu begegnen, zuhören zu können, Fragen zu stellen, sich Zeit zu nehmen und voneinander zu lernen. Gegenseitiges Verständnis und das gemeinsame Erleben von Spaß und Freude, Angst und Frustration schaffen ein Lebensgefühl und eine Atmosphäre, in der sich Bewohner aufgenommen und akzeptiert, also zuhause fühlen können.
Eine zentrale Methode zur Erreichung der Ziele und der Ziele unserer Bewohner stellt das Verfahren der individuellen Hilfeplanung dar. Mit Hilfe dieser Planung ermitteln Bewohner und Mitarbeiter gemeinsam die Wünsche und den konkreten Hilfebedarf jedes Einzelnen. Auf der Grundlage dieser Wünsche werden Ziele formuliert und Maßnahmen festgeschrieben, die konkret in den Alltagsablauf integriert werden. Möchte ein Bewohner beispielsweise lernen, einfache Mahlzeiten zu kochen, muss gemeinsam geplant werden, was gekocht werden soll und was hierzu eingekauft werden muss. Der Bewohner wird bei allen notwendigen Handlungen begleitet und das „Kochen“ wird in den gemeinsamen Alltag der Gruppe integriert.
Das Wechselspiel zwischen Neuenkirchener Straße 18 und 20 als Gesamteinrichtung, der beiden Gruppen und jedem einzelnen Bewohner bedarf unserer besonderen Beachtung. Es sind Räumlichkeiten geschaffen, die gezielt von allen Bewohnern genutzt werden können. Ein gruppenunabhängiger, von gemeinsamen Interessen geleiteter Austausch wird ermöglicht. Das Zusammenleben in der Bezugsgruppe ist von großer Bedeutung, weil die Gruppenstruktur ein hohes Maß an Sicherheit und Identifikationsmöglichkeit bietet. Die Planung und Umsetzung von Absprachen und Aktivitäten im täglichen Miteinander (Essen, Kochen, Waschen, Putzen usw.) sind in den Gruppen gezielter zu organisieren.
In der Bewältigung von Anforderungen und Konflikten im täglichen Miteinander besteht die Aufgabe der Mitarbeiter immer wieder darin, die Bewohner aktiv zu begleiten. Hierzu gehört auch, auf die Einhaltung von Regeln zu achten.
Paarbeziehungen gehören in unserer Einrichtung zum Alltag. Die schon beschriebenen Werte von gegenseitiger Akzeptanz und Respekt stehen hierbei besonders im Mittelpunkt. Im Umgang mit Partnerschaft und Sexualität werden die Bewohner von den Mitarbeitern durch intensive Gespräche unterstützt. Ziel ist es, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und mit dem Spannungsfeld zwischen Offenheit und Intimität verantwortungsvoll umzugehen.
3.2 Tagesstruktur
3.2.1 Ablauf
Der Morgen ist so strukturiert, dass jeder Bewohner, unabhängig vom Grad der Betreuung oder des Pflegebedarfes, angemessene Unterstützung findet.
Ab 8.00 Uhr werden die Bewohner im Rahmen des morgendlichen Ablaufes je nach Bedürfnis geweckt oder gestalten die Zeit des Aufstehens wie sie möchten. Darauf folgt nach Bedarf die Begleitung und Hilfestellung bei der Morgenhygiene. Anschließend werden die planmäßigen Dienste verrichtet (z.B. Frühstücksvorbereitung oder Wäschedienst).
Ab 9.00 Uhr besteht die Möglichkeit, in zwei Gruppenräumen zu frühstücken. In dieser Zeit erfolgt auch die Ausgabe von verordneter Medikation.
Nach dem Frühstück werden die Bewohner individuell betreut.
In den Morgenstunden werden die Gemeinschafts- und Bewohnerräume unter Anleitung und mit Unterstützung gereinigt.
Gemeinsam wird das Mittagessen zubereitet.
Ab 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit des Mittagessens, wobei die Gestaltung des weiteren Tagesablaufes besprochen wird. Die Bewohner holen sich Unterstützung von Mitarbeitern bei der Erledigung der alltäglichen Aufgaben oder der Organisation von Freizeitgestaltung, Arztbesuchen, Ämterbesuchen u.s.w. Viele Bewohner fordern in dieser Zeit auch ein offenes Ohr, um Fragen zu klären und Orientierung zu erhalten.
Ab 18:00 Uhr wird gemeinsam von den Bewohnern nach einem Ämterplan und mit Unterstützung das Abendbrot vorbereitet, danach folgt das gemeinsame Abendessen. Die Küche wird aufgeräumt und gereinigt. Nach dem Abendbrot und den jeweiligen Diensten ist Zeit für Spiele, Fernsehen, gemeinsame Gespräche und andere bedürfnisgerechte Freizeitgestaltung. Je nach Hilfebedarf werden die Bewohner bei ihrer täglichen Körperpflege unterstützt. Ab 21.00 Uhr kehrt langsam Ruhe ein und die Bewohner ziehen sich auf ihre Zimmer zurück. Die Rücksichtnahme auf das Ruhebedürfnis einzelner Bewohner ist wichtig.
All diese Verrichtungen sind ein Angebot, das für die Bewohner nicht zwingend ist.
3.3 Feste und Feiertage
In unserer Wohnanlage werden die Feiertage traditionell gefeiert. Die Geburtstage werden nach den jeweiligen Wünschen und Möglichkeiten ausgerichtet, das heißt, dass einige ein großes Fest veranstalten, ihre Familien und Freunde einladen oder im kleinen Rahmen Zuhause feiern. Der Geburtstag soll ein besonderer Tag im Jahr sein.
Einmal im Jahr wird ein Sommerfest für die Bewohner ausgerichtet.
Über die Weihnachtsfeiertage besuchen einige Bewohner Verwandte. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, hier traditionell Weihnachten zu feiern. Außerdem wird in der letzten Woche vor dem Weihnachtsfest eine Weihnachtsfeier durchgeführt.
Silvester veranstalten die Bewohner gern eine Party.
3.4 Freizeitgestaltung
Da auch die Bewohner Aufgaben im alltäglichen Ablauf des gemeinsamen Wohnens zu erledigen haben, bilden Angebote zur aktiven Freizeitgestaltung einen wichtigen Ausgleich. Es gilt einerseits, individuelle Bedürfnisse jedes einzelnen Bewohners zu berücksichtigen, sowie andererseits gemeinsame Unternehmungen der gesamten Einrichtung zu planen und durchzuführen.
Bei all diesen Aktivitäten sollen sich die Bewohner sicher, anerkannt und geborgen fühlen, aber auch die Möglichkeit haben, Neues und Unbekanntes kennen zu lernen, eigene Grenzen auszuloten, Ängste abzubauen und das Selbstbewusstsein zu stärken. Die bedarfs- und bedürfnisgerechte Gestaltung der freien Zeit ist ein wichtiger Zugang zur Gesellschaft und zur angemessenen Teilhabe an ihr. Hierzu bieten sich zahlreiche Möglichkeiten:
Kulturelle Angebote wie z.B.:
• Konzerte
• Kino
• Ausstellungen
• Urlaubsreisen
Freizeitgestaltung mit körperlicher Aktivität wie z.B.:
• Mini Golf
• Spaziergänge
• Ausflüge
Freizeitgestaltung in Kooperation mit anderen Institutionen :
• Besuch der Angebote der Diakonie
• Teilnahme an Freizeiten
• Gesprächskreise/ Selbsthilfegruppen
Aktivitäten in der Einrichtung, z.B.:
• Gesellschaftsspiele
• Feste
• Herstellen von Raumdekoration
• Filme anschauen
• Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
• Lesestunden
Die Aufgabe der Mitarbeiter besteht in erster Linie darin, die Bewohner zu Aktivitäten zu motivieren, diese durch Fahrdienste zu ermöglichen und die Organisation und Koordination sicher zu stellen. An den beschriebenen Aktivitäten nehmen die Mitarbeiter in der Regel selber nicht teil. Sie initiieren und motivieren und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinsame Freizeitaktivitäten mit nicht hilfebedürftigen Menschen, im Sinne einer Integration, werden von uns gewünscht und gefördert. Wir sehen unsere Aufgabe darin die Bewohner zu ermutigen und zu unterstützen sowie Raum für Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.
3.5 Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen Bezugspersonen
Zum Wohle der Bewohner haben Angehörige und gesetzliche Betreuer in unserem Arbeitsalltag einen festen Platz.
Zum Zeitpunkt des Einzugs führen alle Beteiligten ausführliche Gespräche, um sich kennen zu lernen. Die Mitarbeiter können ein besseres Verständnis für die individuellen Verhaltensweisen der Bewohner gewinnen, wenn sie deren bisherige Lebenssituation kennen. In dem Moment, in dem die Bewohner einziehen, treten sie in ein neues soziales Umfeld ein. Daher ist es besonders wichtig, dass Bewohner, Mitarbeiter und Angehörige Absprachen treffen. Wichtige Informationen, die wir über die Bewohner erhalten (Ärzte, Behörden etc.), werden den Angehörigen (gesetzlichen Vertretern) telefonisch, per Postweg oder durch ein persönliches Gespräch mitgeteilt.
Die Mitarbeiter arbeiten auf Wunsch der Bewohner eng mit den Angehörigen und gesetzlichen Betreuern zusammen. Es besteht auf Wunsch jedes einzelnen Bewohners ein regelmäßiger Informationsaustausch mit seinen Angehörigen/ gesetzlichen Betreuer über die aktuelle Zielsetzung, die Maßnahmen und die weitere Lebensperspektive.
Die zentrale Lage der Einrichtung macht es möglich, dass das Haus für viele Angehörige leicht erreichbar ist. So kommen viele Angehörige einfach mal eben auf einen Sprung ins Haus, trinken eine Tasse Kaffee oder schauen einfach vorbei. Spontane Gespräche nehmen hier eine wichtige Rolle im Informationsaustausch ein.
4. Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit beginnt in der Nachbarschaft. Seit Bestehen der Einrichtung konnten zahlreiche Kontakte zur Nachbarschaft geknüpft werden. Neben den alltäglichen Begegnungen und gegenseitiger Unterstützung trifft man sich auf dem jährlich stattfindenden Sommerfest. Die Akzeptanz in der Nachbarschaft ist ein wesentlicher Baustein der sozialen Integration.
Da die Bewohner am öffentlichen Leben der Stadt teilnehmen, besteht immer wieder die Chance, Berührungsängste zwischen Menschen mit und ohne Hilfebedarf abzubauen.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Zufriedenheit der Bewohner. Die Bewohner stehen ständig im Austausch mit anderen Menschen und wirken somit als Multiplikatoren, die entscheidend das Bild der Einrichtung in der Öffentlichkeit prägen.