
- Stets für Sie da -
Ambulanter Pflegedienst
Unser ambulanter Pflegedienst besteht seit November 1993. Schon
immer waren wir um eine gute Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung unserer Kunden Beteiligten bemüht, um eine optimale Pflege sicher stellen zu können. Wichtig ist uns das Miteinander, der Konkurrenzgedanke liegt uns fern. Stets suchen wir nach neuen Wegen, die Versorgung zu bessern und sind für jeden Hinweis dankbar, der uns bei der Realisierung dieses Zieles hilft.
Seit 1993 haben wir Verträge mit allen Krankenkassen und seit Bestehen der Pflegeversicherung auch mit der Pflegekasse, so dass wir berechtigt sind, Leistungen:
- der ambulanten häuslichen Krankenpflege (Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Versorgung von Wunden, psychiatrische Pflege usw.), die vom Arzt verordnet werden und von der Krankenkasse zu genehmigen sind
- der Pflegeversicherung (die mit dem Kunden vertraglich vereinbart werden)
zu erbringen und direkt mit der jeweiligen Kasse anzurechnen.
Darüber hinaus bieten wir die von der Pflegekasse geforderten Beratungsgespräche für Pflegegeldbezieher an.
Auch Hilfestellungen für Begutachtungsbesuche des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Einstufungen in die Pflegekasse können Sie von uns erhalten.
Seit 2003 besteht für an Demenz Erkrankte die Möglichkeit, über zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI), Entlastungen bei der Betreuung zu erhalten, was bei der Pflegekasse beantragt werden muss. Dieses Betreuungsangebot kann beispielsweise für kurze Zeiten genutzt werden, in denen man nicht die Möglichkeit hat, seine(n) Angehörige(n) zu beaufsichtigen (Einkauf, Friseurtermin, Arztbesuch), sie aber nicht allein lassen möchte oder kann. Die Betreuung kann dann in der häuslichen Umgebung oder in kleinen Gruppen erfolgen.
Sollten Sie durch Krankheit, Urlaub oder einfach nur Überlastung verhindert sein, die Pflege Ihres Angehörigen ausführen zu können, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen. Dafür steht ein jährlicher Betrag von maximal 1480,00 € für maximal vier Wochen zusätzlich zu Verfügung, wenn die Versorgung bereits ein Jahr erfolgte.
Haben Sie Fragen, rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam einen Weg finden, Ihre Probleme zu lösen.
Als selbstverständlich setzen wir voraus, dass die körperliche, die geistig-psychische und die soziale Situation der Klienten ständig überwacht und berücksichtigt wird, um auf erforderliche Änderungen sofort reagieren zu können. Um dieses Vorgehen auch selbst überprüfen zukönnen, wird für jeden Klienten eine Dokumentation geführt, in der:
* Stammdaten
* Pflegeanamnese
* Kurzbiographie
* Medikamentenplan
* Probleme, Fähigkeiten, Ziele, Maßnahmen sowie Evaluation der Ergebnisse
* Leistungsnachweis
* Pflegebericht
enthalten sind.
Eine ganzheitliche Pflege wird auch durch die Zusammenarbeit mit Dritten, z. B. Angehörigen, rechtlichen Betreuern, Ärzten, Krankenkassen, Pflegekasse und anderen Institutionen möglich. Insbesondere auch die Bereitstellung eines Hausnotrufsystems.
Darüber hinaus bieten wir die von der Pflegekasse geforderten Beratungsgespräche für Pflegegeldbezieher an.
Auch Hilfestellungen für Begutachtungsbesuche des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Einstufungen in die Pflegekasse können Sie von uns erhalten.
Seit 2003 besteht für an Demenz Erkrankte die Möglichkeit, über zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI), Entlastungen bei der Betreuung zu erhalten, was bei der Pflegekasse beantragt werden muss. Dieses Betreuungsangebot kann beispielsweise für kurze Zeiten genutzt werden, in denen man nicht die Möglichkeit hat, seine(n) Angehörige(n) zu beaufsichtigen (Einkauf, Friseurtermin, Arztbesuch), sie aber nicht allein lassen möchte oder kann. Die Betreuung kann dann in der häuslichen Umgebung oder in kleinen Gruppen erfolgen.
Sollten Sie durch Krankheit, Urlaub oder einfach nur Überlastung verhindert sein, die Pflege Ihres Angehörigen ausführen zu können, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen. Dafür steht ein jährlicher Betrag von maximal 1480,00 € für maximal vier Wochen zusätzlich zu Verfügung, wenn die Versorgung bereits ein Jahr erfolgte.
Haben Sie Fragen, rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam einen Weg finden, Ihre Probleme zu lösen.
Als selbstverständlich setzen wir voraus, dass die körperliche, die geistig-psychische und die soziale Situation der Klienten ständig überwacht und berücksichtigt wird, um auf erforderliche Änderungen sofort reagieren zu können. Um dieses Vorgehen auch selbst überprüfen zukönnen, wird für jeden Klienten eine Dokumentation geführt, in der:
* Stammdaten
* Pflegeanamnese
* Kurzbiographie
* Medikamentenplan
* Probleme, Fähigkeiten, Ziele, Maßnahmen sowie Evaluation der Ergebnisse
* Leistungsnachweis
* Pflegebericht
enthalten sind.
Eine ganzheitliche Pflege wird auch durch die Zusammenarbeit mit Dritten, z. B. Angehörigen, rechtlichen Betreuern, Ärzten, Krankenkassen, Pflegekasse und anderen Institutionen möglich. Insbesondere auch die Bereitstellung eines Hausnotrufsystems.
Unser Team besteht aus zwei Geschäftsführerinnen, einer Pflegedienstleitung, 6 Krankenschwestern/ Krankenpfleger, 6 Altenpflegern/Altenpflegerinnen, einer Altenpflegehelferin, zwei Altenpflegeschülerin, einer Hauswirtschafterin und 5 Aushilfskräften. Selbstverständlich arbeiten wir in allen Einrichtungen ganz eng miteinander, um die Kontinuität und sich entwickelnde Beziehungen sicher stellen zu können.
Leistungsübersicht:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Versorgung am Tage/ in der Nacht
- Sterbebegleitung
- Versorgung am Wochenende/ Feiertag
- 24- stündige Rufbereitschaft
- Pflege altersverwirrter Menschen
- Kinderkrankenpflege
- Qualitätsicherungbesuche
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Betreuern,...
- Arztbesuche mit Klienten
- Beschaffung von Medikamenten und Hilfsmitteln
- Verhinderungspflege
- Hausnotrufsystem
- Organisation von Essen auf Rädern
- Beratungsbesuch zur Feststellung des Leistungsumfang und Hilfe bei der Antragsstellung
- Einkauf
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Familienpflege
- Hauseigener Fahrdienst
- Beratung von Angehörigen
- Organisation von Fußpflege und Friseur
- niederschwellige Versorgung für an Demenz Erkrankte nach § 45b SGB XI